Allgemeine Ausleihbedingungen

  1. Das Fahrrad und seine Benutzung

    1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Es ist möglichst wieder so zurückzugeben. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
    2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
    3. Das Fahrrad ist nicht an Dritte weiterzugeben, es darf nur vom Mieter genutzt werden.
    4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken oder im gewerblichen Verkehr und auch nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
    5. Die Benutzung eines Kindersitzes geschieht ebenfalls auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie auf sachgemäße Befestigung des Sitzes am Rad.
  2. Pflichten des Mieters

    1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im angeschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter erhält dazu ein Schloss mit Schlüssel (im Mietpreis enthalten).
    2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Abgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
  3. Reparatur

    • Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.
  4. Unfall/Diebstahl

    • Der Mieter ist verpflichtet, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  5. Haftung

    1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch Verlust der Gebrauchseigenschaften des Mietgegenstandes entstehen.
    2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  6. Rückgabe des Fahrrades

    1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
    2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
    3. Wird das Fahrrad nicht wie vereinbart zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
    4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
  7. Abschließendes

    1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    2. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie ggf. zur Direktwerbung erfasst. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Wir löschen die Daten mit vollständiger Vertragsabwicklung, müssen dabei aber die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen beachten.
      Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei mir über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
      Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
    3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 2023